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20.07.2024

Berufsunfähigkeit: Wichtige Absicherung; auch im öffentlichen Dienst

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten von der VBL eine Erwerbsminderungsrente. Auf die allein sollten sie sich dennoch nicht verlassen. Wenn durch eine Erkrankung das Einkommen wegfällt, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Rücken macht nicht mehr mit oder die Psyche ist zu stark belastet: Viele Arbeitnehmer können irgendwann wegen körperlicher Probleme ihren Beruf nicht mehr ausüben. Etwa jeder vierte Neurentner bezieht eine Erwerbsminderungsrente, zeigen Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer nicht vorgesorgt hat, kann dadurch finanziell in ein Tiefes Loch fallen. Auch wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst besser abgesichert sind als Angestellte in der freien Wirtschaft: Auch für sie zählt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu den wichtigsten Policen.

Was Berufsunfähigkeit bedeutet:

Angestellte, die wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, erhalten in den ersten Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und später ein Krankengeld der Krankenkasse. Wer dagegen längerfristig ausfällt, gilt als berufsunfähig. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ihren bisherigen Job mindestens zur Hälfte nicht mehr ausführen kann. Das bezieht sich entweder auf die geleisteten Arbeitsstunden oder auch gewisse Tätigkeiten im Beruf. Und das für voraussichtlich länger als sechs Monate.

Da Angestellte über Arbeitgeber und Krankenkasse bei einem längeren Arbeitsausfall nicht mehr finanziell abgesichert sind, greift hier eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine monatliche Rente, falls das Einkommen aufgrund von Krankheit oder Behinderung wegfällt. So wird die finanzielle Lücke, die durch den Verdienstausfall entsteht, geschlossen oder zumindest kleiner – abhängig davon, wie hoch die monatliche Zahlung ist.
 

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht

Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die ebenfalls bei Verdienstausfällen etwa durch eine Erkrankung ausgezahlt wird, bietet nur unzureichenden Schutz. Zum einen sind die Rentenansprüche, die Angestellte angesammelt haben, oft sehr niedrig. Im Durchschnitt betrug die monatliche Erwerbsminderungsrente bei Neurentnern im Jahr 2022 rund 950 Euro. Das reicht in der Regel nicht, um den Lebensstandard zu halten. Den aktuellen Stand ihrer Ansprüche finden Versicherte auf der neuesten Standmitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zum anderen greift diese Absicherung deutlich später als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als drei Stunden am Tag noch irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann. Eine Teil-Rente gibt es für Personen, die bis zu sechs Stunden am Tag noch arbeiten können. Der Unterschied zur BU liegt hier nicht nur in der täglichen Arbeitszeit, sondern auch im Job. Während es bei der Berufsunfähigkeit darum geht, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nun nicht mehr möglich ist, zählt bei der Erwerbsminderung jede Beschäftigung. Solange eine Lehrerin also zum Beispiel acht Stunden am Tag Eintrittskarten im Museum verkaufen kann, gilt sie nicht als erwerbsgemindert.

Wie Angestellte im ÖD abgesichert sind:

Angestellte im öffentlichen Dienst sind etwas besser abgesichert als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Denn bei einer Erwerbsunfähigkeit wird ihre gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente aufgestockt durch Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), über die auch die betriebliche Altersvorsorge läuft.

Allerdings gilt auch hier: In der Summe dürften die Zahlungen vielen nicht reichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Denn die VBL zahlte 2022 im Durchschnitt rund 312 Euro aus. Knapp 116.000 Personen erhielten diese Erwerbsminderungsrente. Dieses Geld fließt nur, sofern ein Arzt eine Erwerbunfähigkeit attestiert. Bei einer Berufsunfähigkeit, für die die Schwellen deutlich niedriger liegen, gibt es keine finanzielle Absicherung...

 

Wenn Sie wissen wollen, worauf man beim Abschluss einer BU achten sollte, lesen Sie weiter oder rufen Sie uns einfach an.
 

Prinzipiell gilt:

Je früher ein Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der Versicherungsschutz. Denn das Alter und der Gesundheitszustand bestimmen maßgeblich die Höhe der Beiträge. Die Anbieter bewerten bei jedem Abschluss das Risiko, dass die Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt und sie die Rente auszahlen müssen. Wenn also der Rücken schon zwickt, kostet die BU deshalb mehr. Wer bereits Vorerkrankungen hat, muss mit Risikozuschlägen, Ausschlüssen vom Versicherungsschutz rechnen oder erhält gar keinen Vertrag mehr.

Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung den Einkommensausfall auch wirklich auffangen kann, sollte die vereinbarte Rente nicht zu niedrig sein. Nicht nur die laufenden Kosten sollten gedeckt sein. Idealerweise lässt sich mit der Zahlung auch weiter für das Alter vorsorgen. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind recht komplizierte Policen, bei denen unterschiedliche Formulierungen in den Klauseln große Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben können. Es ist daher dringend geboten, sich beim Abschluss beraten zu lassen.


Das wäre unsere Aufgabe für Sie. Auf einige klassische Fallen weisen wir beispielsweise nachfolgend hin.

 

Abstrakte Verweisung: Am besten verzichtet die Versicherung auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Dann könnte diese nämlich ihre Leistung verweigern, sofern der Versicherte noch in der Lage ist, in einem anderen, gleichwertigen Beruf zu arbeiten. Dabei wäre es unerheblich, ob eine solche Anstellung wirklich gefunden wird. Gute Verträge verzichten auf diese Klausel.

Anzeigenpflicht nach Vertragsschluss: Idealerweise müssen Versicherte nach der Unterschrift unter dem Vertrag ein erhöhtes Risiko nicht mehr nachweisen. Das gilt sowohl für Berufswechsel als auf für gefährliche Hobbies.

Gute Tarife haben außerdem eine Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet, dass Versicherte bei bestimmten Ereignissen wie einer Heirat oder Gehaltserhöhung ihre versicherte Rente erhöhen dürfen – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

 

Obwohl statistisch jeder vierte Arbeitnehmer lange vor der normalen Altersrente erwerbsgemindert wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine Absicherung für den „Ernstfall“, warnt etwa der Verbraucherschutz Bundesverband. Die meisten Arbeitnehmer/Innen seien sich über Risiken und Ausmaß der Versorgungslücken nicht bewusst:

„Dass die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung allenfalls ein Notnagel sind und nach dem 1. Januar 1961 Geborene im Falle ihrer Berufsunfähigkeit aus der Rentenkasse sogar überhaupt keinen Cent, sondern allenfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wissen nur die wenigsten Berufstätigen.“

Nur Versicherte, die am 31. Dezember 2000 schon Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hatten, genießen Besitzstandswahrung, erhalten die Berufsunfähigkeitsrente also weiter. Alle anderen Personen sollten prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit für sie in Frage kommt. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale NRW stellen gemeinsam fest:

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der existenziellsten Versicherungen, denn das Risiko berufsunfähig zu werden, ist hoch.“
 

Bei der Prüfung, wer oder was, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist, können wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Kompetenz helfen.

Wichtige Themen brauchen Profis

Falls Sie an einer professionellen und unabhängigen Versicherungsberatung haben, können Sie uns gerne anrufen. 

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