Unabhängige Versicherungsberater
Zugelassen von der IHK Bonn & IHK Aachen
Mitglied im Bundesverband der Versicherungsberater e.V. / www.bvvb.de und
Bundesverband deutscher Rechtsbeistände und Rechtsdienstleister
Ich würde alles noch einmal machen, so wie ich es getan habe.
Bis auf eine Ausnahme:
Ich würde bessere Berater suchen.
Aristoteles Onassis
Beratungsschwerpunkte:
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Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
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Private Krankenversicherung
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Altersvorsorge:
Private Rentenversicherung
Private Pflegeversicherung
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Allgemeiner Versicherungs-Check
Analyse und Optimierung von Verträgen
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Außergerichtliche Bearbeitung von mit Problemen
behafteten "HUK- und Sachschäden"
Aktuelle
Einblicke
Wir verfassen für Sie monatlich Artikel die sich mit den Neuigkeiten und Empfehlungen aus der Versicherungswirtschaft befassen.
20.07.2024
"Berufsunfähigkeit: Wichtige Absicherung; auch im öffentlichen Dienst“
Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten von der VBL eine Erwerbsminderungsrente. Auf die allein sollten sie sich dennoch nicht verlassen. Wenn durch eine Erkrankung das Einkommen wegfällt, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
EINE STARKE GEMEINSCHAFT
ARTUR
HAPELT
Ich wurde in der und durch die Versicherungswirtschaft ausgebildet und qualifiziert und bin einer von unter 200 behördlich zugelassenen Versicherungsberatern bundesweit.
Meine Qualifikation und Erfahrung resultiert aus einer langjährigen, verantwortungsvollen Schadenleitertätigkeit bei einem großen Versicherungsunternehmen und danach als Inhaber eines Sachverständigenbüros für Rechtsdienstleistungen.
In beiden Tätigkeiten habe ich einschlägige Erfahrungen im Versicherungs- Vertrags- und Schadenrecht gesammelt.
Ein tragischer Unglücksfall im Freundeskreis mit dauernden Invaliditätsfolgen hat mich sensibilisiert, künftig den Mandanten dabei zu helfen, in allen Bereichen des Lebens notwendig versichert zu sein, damit sie ihre Ansprüche gegen ein Versicherungsunternehmen auch bei schwierigen Sach-und Rechtslagen durchzusetzen können.
Das macht mich zum Garanten für eine kompetente Aufgabenwahrnehmung.
Die Erlaubnis zur Ausübung meiner jetzigen Versicherungsberater-und Rechtsdienstleister-Tätigkeit wurde mir von der IHK Bonn erteilt.
VERA
KOZINA
Der Bedarf nach unabhängiger Versicherungsberatung wächst stetig.
Viele Mandate mussten wir deshalb schon aus Zeitmangel zurückweisen.
Das wollen wir zukünftig nicht mehr tun.
Mit Vera Kozina habe ich deshalb eine fachkompetente Kollegin gefunden, der ich wie mir selbst, voll vertraue.
Wir haben im Interesse unserer Mandanten eine Kanzleigemeinschaft gegründet, damit wir Sie weiter auch zeitnah beraten können.
Herr Hapelt hat mich vor einiger Zeit erfolgreich beraten und mir wesentlich dabei geholfen, jetzt einen gut optimierten privaten Krankenversicherungsvertrag zu haben.
Inspiriert durch seine Beratung beschloss ich ein Studium zur Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen aufzunehmen.
Mein Studium konnte ich auch deshalb mit Auszeichnung abschließen, weil mir Herr Hapelt als Mentor zur Seite stand und ich während dieser Zeit schon einige Fälle bearbeiten durfte.
Mir ist es, wie auch ihm, ein großes Anliegen für Sie die beste Optimierung ihrer Verträge zu erreichen.
Die Erlaubnis zur Ausübung meiner jetzigen Versicherungsberater Tätigkeit wurde mir von der IHK Aachen erteilt.
Versicherungsberater dürfen von den Versicherungsunternehmen keine Provision oder Courtage annehmen.
BERUFSBILD
Versicherungsberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung.
Sie üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.
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Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK erhalten hat.
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Eine Abhängigkeit jedweder Art von einem Versicherungsunternehmen ist ausgeschlossen und würde zur Aberkennung der Zulassung führen.
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Versicherungsberater beraten unabhängig und neutral bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz.
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Versicherungsberatung ist unabhängige und neutrale Rechtsberatung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung von Versicherungen.
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Versicherungsberater sind wie Rechtsanwälte befugt, Mandanten im Schadenfall gegen den Versicherer außergerichtlich zu vertreten.
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Sein Honorar erhält der Versicherungsberater vom Auftraggeber / Mandanten.
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Versicherungsberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; ebenso alle Mitarbeiter, die für ihn arbeiten.
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Versicherungsberater müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein.
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Versicherungsberater dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen.
BERATUNG
UNTERNEHMEN
PRIVAT
Welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll?
Wie trifft man die richtige Wahl?
Wer einen Schaden hat, erlebt häufig, dass die Versicherung ganz anders reagiert als erwartet …
Ein neutraler Rat zur Minimierung finanzieller Risiken kann von existentieller Bedeutung sein.
Die Tätigkeit umfasst auch die außergerichtliche Vertretung im Schadenfall und bei gerichtlicher Klärung, die Begleitung mit einem fachkompetenten Anwalt.
BERATUNGSSCHWERPUNKTE
Unternehmen sowie Privatverbraucher sind gut beraten, sich neutralen Rat, wie finanzielle Risiken vermindert werden können, einzuholen.
Bei Zweifeln wollen wir Sie dabei beraten, wie Sie den für Sie erforderlichen Versicherungsschutz erhalten und Kosten für unnötige Versicherungen vermeiden können.
Dazu bieten wir Ihnen an:
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Berufs- Dienst- Unfähigkeitsversicherung
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Private Krankenversicherung
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Altersvorsorge insbesondere private Rentenversicherung
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Private Pflegeversicherung
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Allgemeiner Versicherungs-Check
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Analyse und Optimierung von bestehenden Versicherungsverträgen
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Haftpflicht- Unfall- Kraftfahrzeug- und Sach- Schadenbearbeitung insbesondere mit hohem Schwierigkeitsgrad
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Begleitung während eines Rechtsstreits
Die außergerichtliche Schadenbearbeitung betreiben wir wie ein Rechtsanwalt, weil wir über ausgezeichnete Kenntnisse im Versicherungsvertrags-und Schadenrecht verfügen.
Deshalb haben wir auch den Schwerpunkt unserer Tätigkeit darauf ausgerichtet. Das macht uns zu einem kompetenten Ansprechpartner für das Versicherungsunternehmen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung, die bei der Überlastung unserer Gerichte heute sehr lange dauert und auch sehr kostenintensiv ist, lässt sich durch unsere Tätigkeit meist vermeiden. Sollte es trotzdem dazu kommen, kennen wir geeignete Fachanwälte, die Sie dann vertreten.
Auf Wunsch begleiten wir Sie während des gesamten Prozessverfahrens.
Unsere Schadenbearbeitung für Sie:
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Beurteilungen zu den relevanten Deckungsfragen von Haftpflicht-Unfall-Kraftfahrzeug (HUK)-und Sachschäden (z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser pp)
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Bewertung von Haftungsfragen bei HUK-und Sachschäden
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Bearbeitung und Verhandlungen der genannten Schäden mit dem Versicherungsunternehmen bis zum Abschluss von Entschädigungsvereinbarungen und Abfindungserklärungen.
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Unterstützung durch Rechtsanwälte bei versicherungsrechtlichem Mandat
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Prozessbegleitung
HONORAR & AUFTRAG
Dem behördlich zugelassenen Versicherungsberater ist es untersagt, Provisionen oder Courtagen von den Versicherungsunternehmen in Empfang zu nehmen.
Nur so ist ihm die wirklich neutrale Beratung ohne Provisionsinteresse möglich.
Hier unterscheidet er sich vom Versicherungsvermittler/
-Makler, dessen Hauptinteresse der Verkauf von Versicherungen ist und der sein Entgelt dafür in Form einer Provision durch den Versicherer bezieht, für den er tätig ist.
Unsere Honorierung erfolgt nach einer aktuellen Vergütungstabelle (derzeit aus dem Jahr 2020/2021)
und wird alle zwei Jahre angepasst.
Honorare, die an behördlich zugelassene Versicherungs-berater gezahlt werden, sind nach Rücksprache mit Ihrem
Steuerberater teilweise steuerlich absetzbar.
Bei Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen prüfen wir, inwieweit eine Übernahme unserer Kosten durch den Versicherer möglich ist (z.B. bei Verzug).
Unser Ziel für Sie ist es auch, dass sich unser Honorar innerhalb kürzester Zeit für Sie amortisiert.
Eine verbindliche Honorarangabe machen wir nur zu konkreten Vorgaben.
KONTAKT
ADRESSE
Kanzleigemeinschaft Artur Hapelt & Vera Kozina
Unabhängige Versicherungsberater
für Vertrags- & Schadenmanagement
Adresse: Bonn/Rhein Sieg
Annastraße 3
53332 Bornheim-Roisdorf
Adresse: Kreis Euskirchen
Rehstraße 22a
53881 Euskirchen
Telefon: +49 2251 - 1290954
info(at)versicherungsberater-bonn.de
Kontaktformular: